Die Beschuldigten haben dadurch in Kauf genommen, dass das Opfer mindestens die ganze Nacht lang mit seinen namhaften Verletzungen völlig alleine und hilflos auf dem Boden seiner Wohnung liegen bleibt. Dabei konnten die Beschuldigten insbesondere nicht wissen, in welchem gesundheitlichen Zustand sich das Opfer befand und ob es nicht sofortige ärztliche Versorgung nötig hatte. Damit unterscheidet sich der vorliegende Fall von der Konstellation,