Des Weiteren erweist sich das Vorgehen der Beschuldigten als überaus brutal, dreist und skrupellos. Sie haben durch die Tatausführung eine ganz konkrete Gefahr für Leib und Leben des Opfers geschaffen, indem sie F.____ zu Dritt mit Sturmmasken verhüllt und mit Kabeln und Handschuhen ausgerüstet überwältigt und mit einem harten Gegenstand mehrfach auf den Kopf geschlagen und nach erfolgtem Raub blutend in Fesseln zurück gelassen haben, ohne irgendwelche Hilfe zu verständigen. Die Beschuldigten haben dadurch in Kauf genommen, dass das Opfer mindestens die ganze Nacht lang mit seinen namhaften Verletzungen völlig alleine und hilflos auf dem Boden seiner Wohnung liegen bleibt.