Die Beschuldigten hatten sich ihn als Opfer gezielt ausgesucht, weil sie davon ausgingen, dass er einen grösseren Geldbetrag bei sich im Tresor aufbewahre und aufgrund seines Cannabishandels möglichweise nicht einmal die Polizei verständigen würde, damit sie unentdeckt bleiben könnten, was als ausgesprochen verwerflich zu qualifizieren ist. Der Umstand, dass das Opfer selbst im Drogenhandel involviert war, kann keine die Beschuldigten entlastende Rolle spielen, denn dadurch ändert sich nichts am Anspruch auf strafrechtlichen Schutz. Des Weiteren erweist sich das Vorgehen der Beschuldigten als überaus brutal, dreist und skrupellos.