e) Schliesslich vertritt der Verteidiger des Beschuldigten B.____ zusammengefasst die Ansicht, es sei der Umstand zu berücksichtigen, dass die F.____ zugefügten Verletzungen einfache Körperverletzungen darstellten und somit bereits durch den Grundtatbestand konsumiert seien. Auch die Person des Opfers könne nicht die Annahme des qualifizierten Tatbestandes begründen, wie dies die Staatsanwaltschaft geltend mache. Es könne nicht erschwerend sein oder gar eine besondere Gefährlichkeit begründen, wenn anstelle eines rechtschaffenen Durchschnittsbürgers die Täterschaft einen Drogenhändler beraubt habe.