gung wurde angeordnet, dass die Staatsanwaltschaft und die Beschuldigten D.____, C.____ und B.____ vor Kantonsgericht persönlich zu erscheinen haben. Schliesslich wurde mit Verfügung vom 13. März 2015 festgestellt, dass von einer formellen Zusammenlegung der Verfahren 460 14 214 und 460 14 239 abgesehen wird. I. Anlässlich der Verhandlung vor dem Kantonsgericht, Abteilung Strafrecht, vom 3.‒ 5. Juni 2015 erscheinen D.____ mit seinem amtlichen Verteidiger Rechtsanwalt Patrick Héritier,