die amtliche Verteidigung mit Rechtsanwalt Patrick Héritier für das Berufungsverfahren bewilligt. Mit Verfügung vom 6. März 2015 wurde überdies entschieden, dass die Verfahren 460 14 214 (Urteil des Strafgerichts vom 26. Mai 2014 betreffend die Beschuldigten D.____, C.____ und B.____) und 460 14 239 (Urteil des Strafgerichts vom 23. September 2014 betreffend den Beschuldigten E.____) zeitgleich und innerhalb derselben Berufungsverhandlung beurteilt werden. Ferner wurde mit nämlicher Verfügung in Gutheissung des Beweisantrages des Beschuldigten B.____ in der Berufungsantwort vom 10. Februar 2015 F.____ als Auskunftsperson zur Befragung vor das Kantonsgericht geladen. Mit gleicher Verfü-