F. Mit ihren Eingaben vom 19. Dezember 2014 reichten sowohl B.____ wie auch die Staatsanwaltschaft ihre Berufungsbegründungen ein. G. In ihren Berufungsantworten vom 9. Februar 2015 bzw. 10. Februar 2015 beantragten die Beschuldigten D.____, C.____ und B.____ jeweils, es sei die Berufung der Staatsanwaltschaft abzuweisen und das vorinstanzliche Urteil vollumfänglich zu bestätigen, unter o/e- Kostenfolge zu Lasten des Staates. Die Staatsanwaltschaft begehrte demgegenüber mit Berufungsantwort vom 10. Februar 2015 ihrerseits, es sei die Berufung von B.____ vollumfänglich abzuweisen.