2. Der Berufungskläger sei vom Vorwurf der Nötigung freizusprechen. Seite 4 http://www.bl.ch/kantonsgericht 3. Die Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von 3 1/2 Jahren Freiheitsstrafe sei aufzuheben und der Berufungskläger sei zu einer Freiheitsstrafe von 22 Monaten, mit bedingtem Strafvollzug, Probezeit 2 Jahre, zu verurteilen. 4. Alles unter o/e Kostenfolge zu Lasten des Staates, wobei dem Berufungskläger für das Berufungsverfahren die unentgeltliche Prozessführung mit Christoph Dumartheray als seinem amtlichen Verteidiger zu bewilligen sei."