"1. Es seien D.____, C.____ und B.____ des qualifizierten Raubes gemäss Art. 140 Ziff. 4 StGB, ev. Art. 140 Ziff. 3 StGB, schuldig zu sprechen. 2. D.____ sei des gewerbs- und bandenmässigen Diebstahls schuldig zu sprechen. 3. D.____ sei zu einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren, C.____ zu einer Freiheitsstrafe von 5.5 Jahren sowie B.____ zu einer Freiheitsstrafe von 6.5 Jahren zu verurteilen." E. Demgegenüber liess der Beschuldigte B.____ in seiner Berufungserklärung vom 15. September 2014 Folgendes beantragen: "1. Das Urteil des Strafgerichts Basel-Landschaft vom 26. Mai 2014 wird teilweise angefochten.