C. Gegen das obgenannte Urteil des Strafgerichts vom 26. Mai 2014 haben die Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft mit Eingabe vom 3. Juni 2014 sowie der Beschuldigte B.____, vertreten durch Advokat Christoph Dumartheray, mit Schreiben vom 10. Juni 2014 die Berufung angemeldet. Ebenfalls meldete die Privatklägerin A.____ mit Eingabe vom 6. Juni 2014 die Berufung an, zog jedoch die Berufungsanmeldung mit Schreiben vom 3. Oktober 2014 wieder zurück. D. Die Staatsanwaltschaft stellte in ihrer Berufungserklärung vom 16. September 2014 folgende Rechtsbegehren: