b) C.____ wurde des Raubes, des gewerbsmässigen betrügerischen Missbrauchs einer Datenverarbeitungsanlage, der Nötigung, des Hausfriedensbruchs, der Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz, des Missbrauchs von Ausweisen und Schildern sowie der mehrfachen einfachen Verletzung von Verkehrsregeln schuldig gesprochen und zu einer teilbedingt vollziehbaren Freiheitsstrafe von 2 ½ Jahren, davon 9 Monate unbedingt, unter Anrechnung der vom 10. April 2012 bis zum 29. Mai 2012 ausgestandenen Untersuchungshaft von insgesamt 50 Tagen, bei einer Probezeit von 2 Jahren für den bedingten Teil der Strafe, sowie zu einer