Im Weiteren entschieden die Vorderrichter über die Beschlagnahme einzelner Gegenstände sowie über die gestellten Zivilforderungen (Ziffer I.4–5 des Urteilsdispositivs). Schliesslich bestimmte die Vorinstanz, dass die D.____ betreffenden Verfahrenskosten, bestehend aus den Kosten des Vorverfahrens von