III. Zufolge Bewilligung der unentgeltlichen Rechtspflege wird der Rechtsvertreterin der Privatklägerin A.____, Advokatin Dr. Sabine Aeschlimann, zu Lasten der Gerichtskasse ein pauschales Honorar in der Höhe von CHF 1'080.-- (inklusive Auslagen und CHF 80.-- Mehrwertsteuer) zugesprochen. Zufolge Bewilligung der amtlichen Verteidigung wird der Rechtsver-