II. Die ordentlichen Kosten des Berufungsverfahrens in der Höhe von CHF 13'000.-- (beinhaltend eine Gebühr von CHF 12'750.-- sowie Auslagen von CHF 250.--) gehen – zufolge Bewilligung der unentgeltlichen Rechtspflege an die Privatklägerin – vollumfänglich zu Lasten des Staates.