c) Das Honorar der amtlichen Verteidigung von C.____ (Advokat Dr. Dieter Thommen) in Höhe von insgesamt Fr. 9‘411.45 (inkl. Auslagen, Mehrwertsteuer und 8 Stunden Hauptverhandlung - unter Kürzung der sachfremden Position vom 23. Januar 2014 sowie unter Kürzung des Mehrwertsteueransatzes von 8% auf 7.6% für das Jahr 2010) wird aus der Gerichtskasse entrichtet." wird in Abweisung der Berufungen der Staatsanwaltschaft und der Privatklägerin vollumfänglich bestätigt.