b) Das Honorar der amtlichen Verteidigung von B.____ (Advokat Prof. Dr. Niklaus Ruckstuhl, vertreten durch Advokatin Anina Hofer) in Höhe von insgesamt Fr. 6‘591.25 (inkl. Auslagen, Mehrwertsteuer und 8 Stunden Hauptverhandlung - unter Kürzung des Ansatzes für Volontäre von Fr. 120.00 auf Fr. 90.00 und unter Kürzung des Mehrwertsteueransatzes von 8% auf 7.6% für das Jahr 2010) wird aus der Gerichtskasse entrichtet.