B.____ trägt 1/3 des ihn betreffenden Teils der Kosten des Vorverfahrens von Fr. 2‘366.60, 2/3 gehen zufolge Teilfreispruchs zu Lasten des Staates. Die Kosten des Vorverfahrens betreffend C.____ in Höhe von Fr. 2’130.10 gehen zufolge Freispruchs zu Lasten des Staates. c) Die Gerichtsgebühr von Fr. 8‘000.00 wird wie folgt aufgeteilt: 3/9 zu Lasten D.____, 1/9 zu Lasten B.____ und 5/9 zu Lasten des Staates.