Seite 21 http://www.bl.ch/kantonsgericht b) B.____ wird verurteilt, A.____ eine Genugtuung von Fr. 1‘000.00 zu bezahlen, die Mehrforderung wird auf den Zivilweg verwiesen. c) Die gegen C.____ geltend gemachte Genugtuungsforderung wird abgewiesen. 2.a) Die unentgeltliche Prozessführung für A.____, vertreten durch Dr. Sabine Aeschlimann, wird zufolge unvollständigen Gesuchs nicht bewilligt.