2. Gemäss Art. 44 Abs. 2 StGB und Art. 93 StGB wird für die Dauer der Probezeit Bewährungshilfe angeordnet. 3. B.____ wird vom Vorwurf der Schändung freigesprochen. 4. Das Verfahren gegen B.____ wegen Kaufs und Konsums von Betäubungsmitteln im Jahre 2010 wird zufolge Verjährung eingestellt. III. 1. C.____ wird vom Vorwurf der Schändung und der sexuellen Handlungen mit Kindern freigesprochen.