Seite 20 http://www.bl.ch/kantonsgericht II. 1. B.____ wird der sexuellen Handlungen mit Kindern schuldig erklärt und verurteilt zu einer bedingt vollziehbaren Freiheitsstrafe von 7 Monaten, unter Anrechnung der vom 17. Dezember 2010, 08:00 Uhr, bis zum 23. Dezember 2010, 10:50 Uhr, ausgestandenen Untersuchungshaft von 7 Tagen, bei einer Probezeit von 2 Jahren, in Anwendung von Art. 187 Ziff. 1 al. 1 und 4 StGB, Art. 40 StGB und Art. 42 Abs. 1 StGB.