CHF 1'080.-- (fünf Stunden Aufwand mitsamt zwei Stunden Aufwand für die Hauptverhandlung zu jeweils CHF 200.-- pro Stunde inklusive Auslagen plus CHF 80.-- Mehrwertsteuer) zugesprochen. Des Weiteren wird der Rechtsvertreterin des Beschuldigten B.____, Advokatin Anina Hofer, zufolge Bewilligung der amtlichen Verteidigung ein Honorar gemäss ihrer Honorarnote (plus achteinhalb Stunden Aufwand für die Hauptverhandlung zu jeweils CHF 200.-- pro Stunde) in der Höhe von CHF 4'689.40 (inklusive Auslagen und CHF 347.35 Mehrwertsteuer) zu Lasten der Gerichtskasse ausgerichtet.