__ den Beischlaf mit den beiden Beschuldigten B.____ und D.____ vollzogen hat, andererseits ist aber eine direktvorsätzliche Tatbegehung durch die Beschuldigte auszuschliessen, womit das Vorliegen des subjektiven Tatbestandes der sexuellen Handlungen mit Kindern zu verneinen ist. Demzufolge sind die Berufungen der Staatsanwaltschaft und der Privatklägerin auch hinsichtlich des Anklagepunktes der sexuellen Handlungen mit Kindern gegenüber der Beschuldigten C.____ in Bestätigung des angefochtenen Urteils abzuweisen. 5. Strafzumessung und Zivilforderungen