davon auszugehen, dass C.____ die Initiative für den Partnertausch ergriffen hat; allerdings hat ihr Handlungsziel darin gelegen, mit dem Beschuldigten D.____ Geschlechtsverkehr zu haben. Um dieses Ziel zu erreichen, ist sie einverstanden gewesen, dass ihr damaliger Freund B.____ ebenfalls Geschlechtsverkehr mit einer anderen Person hatte. Wer aber diese Person gewesen ist, hat für