_ veranlasst habe, die Stellung von D.____ bei A.____ einzunehmen – subsumiert werden. Etwas grenzwertiger verhält es sich allerdings in Bezug auf den neu vorgebrachten Vorwurf der mittelbaren Täterschaft, wobei das Kantonsgericht auch diesbezüglich der Ansicht ist, dass – nicht zuletzt in Beachtung der Vorgabe, wonach die Anklageschrift möglichst kurz und genau zu erfolgen hat – keine übertriebenen Anforderungen zu stellen sind, solange die Anklageschrift sowohl die Umgrenzungs- als auch die Informationsfunktion erfüllt. Gestützt auf die nachfolgenden Erwägungen ist diese Frage jedoch nicht von massgeblicher Bedeutung.