ins Zimmer gekommen sei, und demjenigen, als der Geschlechtsverkehr stattgefunden habe, hätten ein paar Stunden gelegen. Er habe realisiert, dass sie während des Sexes nicht mehr so alkoholisiert gewesen sei (Protokoll KG S. 6 ff.). C.____ hat (in Abwesenheit von B.____) vor dem Kantonsgericht zu Protokoll gegeben, zu Beginn sei es A.____ schlecht gegangen, sie habe auf dem Boden gelegen, wobei sie (C.____) und die Mutter von D.____ sich um die Privatklägerin gekümmert hätten. Sie wisse nicht mehr genau, was wann passiert sei. Ihre letzte Erinnerung sei, dass A.____ alleine ins Zimmer gekommen sei. Sie seien aber alle mehrfach ins Zimmer gekommen und aus dem Zimmer gegangen. Einmal