Seine Schlussfolgerung sei gewesen, wenn jemand absolut besoffen sei, würde er nur noch auf dem Boden liegen. A.____ habe aber nicht nur gelallt, sondern auch noch normal geredet. Sie sei zwar angetrunken gewesen, aber nicht völlig besoffen. Der Sex habe erst gegen Morgen angefangen, so um ca. 2 Uhr oder 3 Uhr; ins Zimmer sei A.____ vielleicht um ca. 21 Uhr gekommen. Sie habe in der Zwischenzeit auf dem Sofa gelegen und geschlafen. Zwischen dem Zeitpunkt, als A.____ ins Zimmer gekommen sei, und demjenigen, als der Geschlechtsverkehr stattgefunden habe, hätten ein paar Stunden gelegen.