Seite 12 http://www.bl.ch/kantonsgericht sen, habe es aber nicht selbst gesehen. Am Anfang sei A.____ stark alkoholisiert gewesen, dies habe sich aber im Laufe des Abends sehr gelegt. Aus seiner Wahrnehmung sei sie zum Zeitpunkt des Geschlechtsverkehrs nicht mehr so betrunken gewesen. Sie sei zwar nicht nüchtern gewesen, aber einfach nicht mehr so alkoholisiert wie zu Beginn. Er habe mit ihr geredet, habe sie gefragt, ob es für sie okay sei. Er wisse aber nicht mehr, was sie ihm ins Ohr gesagt habe. Seine Schlussfolgerung sei gewesen, wenn jemand absolut besoffen sei, würde er nur noch auf dem Boden liegen.