Zunächst ist in genereller Weise festzustellen, dass die Anzeige des Opfers erst ein halbes Jahr nach den inkriminierten Vorfällen eingereicht worden ist und nur deshalb, weil eine Kollegin von ihm Probleme mit drei anderen Mädchen gehabt hat (act. 533). Dies hat zur Folge gehabt, dass auch die Einvernahmen mit den Beteiligten relativ spät durchgeführt worden sind. Ausserdem ist aufgrund der Akten davon auszugehen, dass alle Beteiligten zum fraglichen Zeitpunkt mehr oder weniger erheblich alkoholisiert gewesen sind.