__ zwar in einer gewissen Nähe zu A.____ stattgefunden, das Ziel sei aber in keiner Weise der Einbezug des Opfers gewesen, welches im Übrigen gleichzeitig mit ihrem jeweiligen Sexualpartner beschäftigt gewesen sei. Seite 9 http://www.bl.ch/kantonsgericht 3. Tatbestand der Schändung