Falls wider Erwarten von einem solchen Plan auszugehen sei, habe dieser von der Beschuldigten C.____ gestammt. Als es zum Geschlechtsverkehr mit C.____ gekommen sei, habe er gesehen, dass A.____ zeitgleich Sex mit D.____ gehabt habe. Von diesem Geschehen nebenan habe er lediglich mitbekommen, dass A.____ die Augen offen gehabt habe, dass sie sich während des Aktes bewegt und gedreht und dabei gestöhnt habe, woraus er geschlossen habe, dass sie sich aktiv am Geschlechtsverkehr beteiligt habe. Aus seiner Sicht habe er daher annehmen dürfen, dass die beiden freiwillig Geschlechtsverkehr miteinander gehabt hätten.