Hinsichtlich der Tatvariante des Einbezuges des Opfers in sexuelle Handlungen mit Kindern sei darauf hinzuweisen, dass die Beschuldigte ihre Phantasie, zu dritt oder zu viert gleichzeitig sexuelle Handlungen auszutauschen, habe ausleben wollen, wodurch die Anwesenheit des Opfers eine Rolle gespielt habe oder zumindest in Kauf genommen worden sei. Soweit aufgrund der fahrlässigen Tatbegehung von B.____ eine Mittäterschaft entfalle, sei C.____ ebenfalls wegen fahrlässiger sexueller Handlungen mit Kindern schuldig zu sprechen.