Ebenso sei die Beschuldigte C.____ in Abänderung des angefochtenen Urteils der sexuellen Handlungen mit Kindern und der Schändung schuldig zu erklären und zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zwei Jahren zu verurteilen (Ziff. 3). Zudem seien sowohl B.____ als auch C.____ adhäsionsweise zu verurteilen, dem Opfer eine Genugtuung in der Höhe von je CHF 8'000.-- zu bezahlen (Ziff. 4). Schliesslich sei dem Opfer die unentgeltliche Prozessführung für das Berufungsverfahren zu bewilligen (Ziff. 5); dies alles unter o/e Kostenfolge (Ziff.