Seite 2 http://www.bl.ch/kantonsgericht B. Gegen das Urteil des Strafgerichts Basel-Landschaft vom 17. Juni 2014 meldete die Staatsanwaltschaft mit Datum vom 23. Juni 2014 die Berufung an. In ihrer Berufungserklärung vom 18. September 2014 stellte die Staatsanwaltschaft sodann folgende Anträge: Es sei der mit Ziffer II.3 des angefochtenen Urteils ausgesprochene Freispruch aufzuheben, und es sei der Beschuldigte B.____ wegen Schändung schuldig zu sprechen (Ziff. 1). Des Weiteren sei der mit Ziffer III.1 des angefochtenen Urteils ausgesprochene Freispruch aufzuheben, und es sei die Beschuldigte C.__