Im Übrigen bleibt das vorinstanzliche Urteil unverändert. II. Die Kosten des Berufungsverfahrens, bestehend aus einer Gerichtsgebühr von Fr. 17‘500.-- zuzüglich Auslagen von Fr. 1‘300.--, total Fr. 18‘800.--, gehen im Umfang von 2/3 zu Lasten der Berufungsklägerin und im Umfang von 1/3 zu Lasten des Staates.