Werden diese Gegenstände nicht binnen zweier Monate ab Mitteilung der Rechtskraftbescheinigung vom Berechtigten am Gerichtsstandort abgeholt, werden sie der Verwertung zugeführt. Seite 19 http://www.bl.ch/kantonsgericht Folgende Gegenstände werden mit Zustimmung von B.____ entsorgt: - Hose [G 25859]; - Socken [G 25860]; - Jacke [25861].