2. Gemäss Art. 57 Abs. 1 i.V.m. Art. 63 Abs. 1 StGB wird während des Strafvollzuges eine ambulante suchtspezifische Behandlung von B.____ angeordnet. 3. Folgende beschlagnahmten Gegenstände werden nach Eintritt der Rechtskraft des Urteils an D.____ zurückgegeben: