„1. B.____ wird schuldig erklärt der versuchten vorsätzlichen Tötung und verurteilt zu einer Freiheitsstrafe von 3 ½ Jahren, unter Anrechnung der vom 8. Juni 2012 bis 6. Juli 2012 ausgestandenen Untersuchungshaft von 28 Tagen, in Anwendung von Art. 111 StGB i.V.m. Art. 22 Abs. 1 StGB, Art. 19 Abs. 2 StGB, Art. 40 StGB sowie Art. 51 StGB.