7.2 Anlässlich der zweitinstanzlichen Hauptverhandlung beantragt Advokat Fred Wagner die Bewilligung der amtlichen Verteidigung für das Berufungsverfahren. Dieses Gesuch wird gutgeheissen und der Berufungsklägerin für das zweitinstanzliche Verfahren die amtliche Verteidigung gewährt. Dem Vertreter der Berufungsklägerin ist demnach für das Berufungsverfahren ein Honorar von Fr. 3‘750.-- zuzüglich Auslagen von Fr. 24.--, total Fr. 3‘774.--, aus der Gerichtskasse zu bezahlen.