6.4 Nach Ansicht des Kantonsgerichts, Abteilung Strafrecht, sprach sich der Gutachter im konkreten Fall im Ergebnis klar für einen Strafaufschub aus. Sein Hinweis auf die höhere Qualität der Therapie nützt nichts, wenn sich die Berufungsklägerin auf einen neuen, allenfalls besser geschulten Therapeuten gar nicht erst einlässt. Was sodann die Beziehung zwischen der Berufungsklägerin und D.__