Die Beschuldigte habe im Weiteren ein Problembewusstsein bezüglich ihres Alkoholkonsums entwickeln können und es sei ihr offenbar gelungen, seit dem Vorfall keinen Alkohol mehr zu konsumieren. Aufgrund der Berichte der behandelnden Therapeutin, des Therapeuten der Ambulatorien für Abhängigkeitserkrankungen der Psychiatrie Baselland sowie der forensisch-toxikologischen Gutachten der Universität Basel vom 23. Januar 2014 und vom 7. Juli 2014 sei davon auszugehen, dass die Beschuldigte in den letzten zwei Jahren tatsächlich auf jeglichen Alkoholkonsum verzichtet habe.