Seite 12 http://www.bl.ch/kantonsgericht ihren eigenen Anteil an der Eskalation der Situation zu negieren und die Verantwortung einseitig D.____ zuzuweisen. Ihren Äusserungen sei zu entnehmen, dass sie sich teilweise sogar selber als Opfer wahrnehme. Dem forensischen Psychiater gegenüber habe sie sich ebenfalls als Opfer der Umstände dargestellt. Zugunsten der Beschuldigten berücksichtigte die Vorinstanz schliesslich, dass sie den angeklagten Sachverhalt weitgehend eingestanden und überdies glaubwürdig vermittelt habe, dass ihr das Vorgefallene leidtue.