Seite 10 http://www.bl.ch/kantonsgericht auf, dass diese mitsamt dem ganzen Inhalt zu Boden fiel, nahm ein Steakmesser mit einer rund 11 cm langen, spitz zulaufenden Klinge (vgl. dazu act. 419 ff.) vom Fussboden auf, stichelte damit zunächst gegen den Bauch und den Oberkörper von D.____ und stach schliesslich zweimal zu, wobei sie ihrem Lebenspartner mit einem Stich den linken Oberarm voll durchstach und der zweite Stich sein Brustbein traf.