die Wohnung noch einmal für kurze Zeit und kehrte gegen ca. 20.15 Uhr wieder in die Wohnung zurück. Nach seiner Rückkehr beschimpfte ihn die Beschuldigte erneut, worauf er jedoch nicht reagierte und auf den Balkon ging. Um weiter zu provozieren begann die Beschuldigte entgegen der gemeinsamen Abmachung im Wohnzimmer zu rauchen, weshalb D.____ sie bat, dies draussen auf dem Balkon zu tun […] Die Beschuldigte rief daraufhin einen Bekannten an und verliess die Wohnung, um mit diesem ein Restaurant aufzusuchen, wo sie mutmasslich weiterhin Wein trank. Gegen ca. 23.15 Uhr kehrte sie in die gemeinsam mit D.____ bewohnte Wohnung zurück.