„… Am Abend des 7. Juni 2012 provozierte die Beschuldigte mit ihrem Partner, D.____, in der gemeinsam bewohnten Wohnung an der X.____-strasse 25a in Y.____ einen verbalen Streit, wobei wiederum der nur von ihm unterzeichnete Mietvertrag den Anlass gab […]. Da die Beschuldigte schon am Nachmittag mit dem Trinken von Weisswein begonnen hatte, war sie bereits erheblich alkoholisiert und führte den verbalen Streit mit ihm nach seiner Heimkehr weiter […] Um den Diskussionen zu entgehen, verliess D.____ die Wohnung noch einmal für kurze Zeit und kehrte gegen ca. 20.15 Uhr wieder in die Wohnung zurück.