Seite 1 http://www.bl.ch/kantonsgericht A. Mit Urteil des Strafgerichts Basel-Landschaft (Dreierkammer 5) vom 22. Juli 2014 wurde B.____ der versuchten vorsätzlichen Tötung schuldig erklärt und zu einer Freiheitsstrafe von 3½ Jahren verurteilt, unter Anrechnung der vom 8. Juni 2012 bis zum 6. Juli 2012 ausgestandenen Untersuchungshaft von 28 Tagen (Ziffer 1 Urteilsdispositiv). Das Strafgericht ordnete im Weiteren gestützt auf Art. 57 Abs. 1 i.V.m. Art. 63 Abs. 1 StGB an, dass sich B.____ während des Strafvollzuges einer ambulanten suchtspezifischen Behandlung zu unterziehen hat (Ziffer 2 Urteilsdispositiv).