III. Zufolge Gutheissung der amtlichen Verteidigung für das Rechtsmittelverfahren wird dem Rechtsvertreter des Beschuldigten, Advokat Dr. Nicolas Roulet, ein Honorar von Fr. 3'051.60 (inklusive Auslagen) zuzüglich 8% Mehrwertsteuer von Fr. 244.15, insgesamt somit Fr. 3'295.75, aus der Gerichtskasse entrichtet. Seite 13 http://www.bl.ch/kantonsgericht