4. Der Beurteilte trägt in Anwendung von Art. 426 StPO die Verfahrenskosten von insgesamt Fr. 34‘647.60, bestehend aus den Kosten des Vorverfahrens von Fr. 30‘073.10, den Kosten des Experten an der Hauptverhandlung von Fr. 1‘074.50 sowie der Gerichtsgebühr von Fr. 3‘500.--."