://: I. Das Urteil des Strafgerichtsvizepräsidenten Basel-Landschaft vom 26. März 2014, auszugsweise lautend: „1. A.____ wird in teilweiser Abänderung des Strafbefehls der Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft, Hauptabteilung Arlesheim, vom 12. März 2013 der fahrlässigen Tötung schuldig erklärt und verurteilt zu einer bedingt vollziehbaren Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je Fr. 90.--, bei einer Probezeit von 2 Jahren,