Für die kantonsgerichtliche Hauptverhandlung sind ausserdem 5 Stunden à Fr. 200.-- (inklusive Entschädigung für die Anund Rückreise; § 16 Abs. 2 TO) einzusetzen, weshalb dem Rechtsvertreter des Beschuldigten, Advokat Dr. Nicolas Roulet, für seine Bemühungen im Berufungsverfahren eine Parteientschädigung von Fr. 3'051.60 (inklusive Auslagen von Fr. 151.60) zuzüglich 8% Mehrwertsteuer von Fr. 244.15, insgesamt somit Fr. 3'295.75, aus der Gerichtskasse zu entrichten ist. Seite 11 http://www.bl.ch/kantonsgericht Demnach wird erkannt: