Folglich zeigt sich, dass der Beschuldigte, obwohl er auf die Gegenfahrbahn geraten ist, das Bremspedal nicht betätigt hat. Hinzu kommt, dass der Sachverständige in Bezug auf das von ihm festgestellte Lenkmanöver des Beschuldigten vor den Schranken des Strafgerichts ausgeführt hat, dass erfahrungsgemäss solche Manöver dafür stehen, dass der Fahrer einschlafe, wieder erwache und dabei eine heftige Lenkbewegung mache (act. 1001). Ferner ist dem Bericht der Polizei Basel-Landschaft vom 14. Januar 2011 zu entnehmen, dass der Beschuldigte angegeben habe, etwas müde gewesen zu sein (act. 113).